Erläuterung zum Abrechnungsbescheid
Mit unserer "Interaktiven Abrechnungsbescheid" wollen wir Ihnen helfen, dieses Dokument möglichst gut zu verstehen. Gehen Sie einfach mit der Mouse auf eine gekennzeichnete Zahl und es erscheint eine Infobox mit unserer Erklärung.
ABRECHNUNG WASSER- UND KANALGEBÜHREN
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Allgemeine Hinweise
für Kunden
Rechtsgrundlage der Gebührenerhebung:
Es gelten die Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS).
Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum beginnt ab der letzten Abrechnung oder bei Neukunden nach Erstellung des Bauwasseranschlusses bzw. Einbau des Wasserzählers
Zahlungsbedingungen Die Abrechnung der Verbrauchsgebühren wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Es sind jeweils Vorauszahlungen auf die Gebührenschuld zum 15.02, 15.05, 15.08 und 15.11 eines jeden Jahres zu leisten. Fehlt eine Vorjahresabrechnung setzt die Stadt Aichach die Höhe der Vorauszahlung fest.
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ABRECHNUNG KANALGBÜHREN
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