Im Vorfeld jeglicher Bauarbeiten ist die aussführende Firma bzw. Person verpflichtet, sich durch eine Einweisung bei den jeweiligen Anlagenbetreibern über vorhandene Versorgungsanlagen und deren Verlauf zu informieren.
Daher bietet die Wasserversorgung an, für alle die Baumaßnahmen durchführen möchten, sich kostenfrei über die Lage unserer Wasserleitung zu informieren.
Denken Sie bitte daran, Ihre Leitungsanfrage rechtzeitig - spätestens eine Woche vor Baubeginn - zu stellen und ebenfalls bei anderen Anlagenbetreibern Planausküfte einzuholen.
Wichtig:
Im Interesse einer gesicherten Wasserversorgung, sind bei Arbeiten in der Nähe unserer Anlagen die Vorgaben und Hinweise der
Leitungsschutzanweisung, sowie die geltenden Sicherheitsvorschriften und Technischen Regeln zu beachten und einzuhalten. Die Leitungsschutzanweisung soll allerdings nicht nur Vorsorgungsanlagen der Wasserversorgung schützen, sondern dient auch dem Schutz der Bauarbeiter vor Ort und den Anwohnem.
Es ist daher im Interesse aller, bei der Durchführung von Arbeiten in der Nähe unserer Anlagen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und die Punkte der Leitungsschutzanweisung, sowie eventuell im Zuge einer Leitungseinweisung zusätzlich gemachten Auflagen, zu beachten und einzuhalten.
Mit Beantragung dieser Spartenanfrage versichere ich/wir, die Anweisungen der Leitungsschutzanweisung der Wasserversorgung Aichach und Ihre gestellten Auflagen zu beachten und einzuhalten.
Für evtl. Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.